Alltagshilfen für Pflegebedürftige und Angehörige
Immer mehr Menschen sind in Deutschland im Zuge der Alterung der Gesellschaft von Pflegebedürftigkeit betroffen. Unsere Unterstützungsleistungen helfen Pflegebedürftigen, ihren häuslichen Alltag weiterhin selbstbestimmt zu bewältigen.
Leistungsspektrum
„An den Scheidewegen des Lebens stehen keine Wegweiser“
Charly Chaplin
Ziel ist es, durch Information, Aufklärung und Unterstützung Ängste und Unsicherheiten abzubauen, Hilfsangebote zu ermitteln und zu installieren, vorhandene Ressourcen zu stärken, Selbstbestimmung zu erhalten bzw. wieder zu erlangen und damit den Verbleib in der Häuslichkeit zu sichern. Damit sehen wir uns als komplementäres Angebot zu ambulanten Pflegediensten.
Als landesweit anerkannter Träger sind wir berechtigt, mit allen Pflegekassen abzurechnen.
Hauswirtschaftliche Dienste
z.B.
- Reinigungstätigkeiten (Zimmer, Böden, Flächen)
- Fensterreinigung (n.Absprache)
- Wäschepflege
Alltagshilfen
z.B.
- (gemeinsame) Einkäufe
- Botengänge
- Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen
Pflegeberatung
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Beantragung von Pflegeleistungen
- Beantragung von Pflegehilfsmitteln
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Pflegeschulung
Die Pflegeschulungen für Angehörige sind im §45 SGB XI geregelt. Diese können Angehörige in Anspruch nehmen, die die Pflege ganz oder teilweise übernehmen wollen.
Bildungsangebote
Wir bieten, auch in Kooperation, auf Wunsch inhouse – Bildungsangebote für Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe zu verschiedenen Themen an.
Sprechen Sie uns gern an.
Pflegeberatung
Die pflegerische Beratung nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Zielsetzung der zugehenden verpflichtenden Beratungsbesuche besteht darin, die Pflegesituation regelmäßig zu beobachten, potentielle Problembereiche zu erfragen, auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen und den Adressaten der Beratung eine Hilfestellung für den Bedarfsfall zu signalisieren, Kenntnisse über weitergehende Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Pflegende zu vermitteln sowie Informationen über die Gestaltung des Pflegemixes zu geben.
Der Beratungsbesuch soll eine Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der häuslichen Pflege bieten und erste Lösungsschritte aufzeigen. Es werden Kurzinterventionen durchgeführt und über weiterführende Beratungsangebote informiert.
Darüber hinaus kann der Beratungsbesuch der Verzahnung der an der Pflege beteiligten Akteure und der Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote der Pflegekassen und der Pflegestützpunkte nach § 7c SGB XI mit den Versicherten und den Pflegepersonen dienen.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach §37 SGBXI beziehen, haben gemäß gesetzlicher Vorgaben die Pflicht, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen:
- bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal
- bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sowie Pflegebedürftige, die Pflege-Sach-/oder Kombileistung beziehen, haben ebenfalls einen Anspruch auf (mind.) halbjährliche Pflegeberatung.
Die Pflegeberatung wird von Pflegefachkräften mit hoher personaler und fachlicher Kompetenz sowie langjähriger Berufserfahrung zu folgenden Inhalten durchgeführt:
(Platz für Foto / Daten der Pflegeberater)
- Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
- Beantragung von Pflegeleistungen
- Beantragung von Pflegehilfsmitteln
- wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei:
- MDK-Begutachtungsverfahren bei Einstufung/Höherstufung/Wiederholungsbegutachtung
- Krankenhausentlassungsplanung
- Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
Die Pflegeschulungen für Angehörige sind im §45 SGB XI geregelt. Diese können Angehörige in Anspruch nehmen, die die Pflege ganz oder teilweise übernehmen wollen.
Eine Pflegeschulung soll von den Pflegekassen laut Gesetzesgeber jedem Angehörigen oder einer anderen im Pflegebereich ehrenamtlich tätigen Person unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Die Schulungen dienen dazu, die Betreuung und Pflege zu vereinfachen und seelische sowie pflegebedingte körperliche Beschwerden zu minimieren.
Der Pflegeschulungen für Angehörige beinhalten somit zum Beispiel:
- Informationen zur richtigen Ernährung im Alter
- Basiswissen über die Mobilisation der Pflegebedürftigen
- Hilfreiche Anweisungen zum gelenk- und rückenschonenden Heben und Tragen
- Anleitungen zu Pflegehandgriffen, wie zum Beispiel das Waschen im Bett
- Schulung zum richtigen Umgang mit Medikamenten, Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- Informationen zur Alltagsgestaltung
- Individuelle Anweisungen, zugeschnitten auf den persönlichen Pflegefall
- Schulung zur Hygiene bei der Pflege bzw. Tipps zur Vorbeugung von Hautschäden bei Inkontinenz
- Spezialschulungen zu Themen wie Demenz, Parkinson, Schlaganfall, Pflege von Sterbenden oder die Pflege von pflegebedürftigen Kindern
-
- 1996-1999 Ausbildung zum Krankenpfleger (Staatsexamen), HEH Kliniken Braunschweig
- 1999-2009 Krankenpfleger im Bereich Anästhesie-und Intensivmedizin im Klinikbereich
- 2009-2011 Weiterbildung Fachwirt Gesundheits-und Sozialwesen (IHK) und Case Manager, Wannsee Akademie Berlin
- 2012 – 2021 Krankenpfleger und Pflegedienstleiter im ambulanten Bereich; mit den Schwerpunkten Onkologie und Palliative Pflege sowie psychiatrische Pflege
- seit 2014 berufsbegleitende Tätigkeit als Dozent in der Erwachsenenbildung
Marco Rach, Case Manager
Mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen, Toleranz und ausgeprägtem Qualiltäts- und Verantwortungs-bewusstsein sind wir für unsere Klienten da.
Wir finden Lösungen
für unsere Tätigkeiten gilt grundsätzlich…

Zuordnung fester Mitarbeiter
Individuelle Terminabsprachen
Erfahrung
geschulte Mitarbeiter
Unsere Ziele & Philosophie
Immer mehr Menschen sind in Deutschland im Zuge der Alterung der Gesellschaft von Pflegebedürftigkeit betroffen. Im Dezember 1999 gab es 2,02 Millionen Pflegebedürftige, im Dezember 2009 war ihre Zahl auf 2,34 Millionen gestiegen und im Dezember 2019 waren 4,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI)
Vier von fünf Pflegebedürftigen (80% beziehungsweise 3,31 Millionen) wurden 2019 zu Hause versorgt. Davon wurden 2,33 Millionen Pflegebedürftige überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 0,98 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten, sie wurden jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste versorgt. (Statistisches Bundesamt, 2021)
Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und ermöglichen es Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin selbstbestimmt zu bewältigen.
Daher streben wir seit 2017 an, pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in der Häuslichkeit zu unterstützen, um Folgen, wie etwa soziale Isolation, Überforderung oder Vermeidungsverhalten entgegenzuwirken.
Kooperationspartner
Wir arbeiten mit folgenden Kooperationspartnern zusammen
Am Fallersleber Tore 9
38100 Braunschweig
Waller Ring 4
28219 Bremen
Berliner Str. 28
38226 Salzgitter
Berliner Str. 52F
38104 Braunschweig
Hans-Sachs-Str. 97
38124 Braunschweig
Kontakt
Telefon
0531-2098708
Fax
0531-2098709
info@hbe-bs.de
h.b.e-Dienstleistungen UG
Maik Rach
Fallersleber Str. 29
38100 Braunschweig
Fon 0531- 2 098 708
Fax 0531- 2 098 709
E-Mail: info@hbe-bs.de
Internet: www.hbe-bs.de
Rechtsform
UG (Unternehmensgesellschaft), vertretungsberechtigt Maik Rach
Berufsrechtliche Regelungen
Berufsordnung für
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Maik Rach (Anschrift wie oben)
Konzeption, Design, Programmierung
Volker Klemme
Fotos
Elegant Themes
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Fallerslebener Str. 29
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